Bestandteil der Verhandlung ist, dass diese entstehenden Kosten aus einem Sonderfond des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) getragen werden. Bis zum 01.07.2023 konnten Pflegeeinrichtungen einen Teil der Kosten, die durch die TI entstanden sind bis zu einem Höchstsatz erstattet bekommen. Für alle Anschlüsse nach dem 1.7.2023 ist durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz eine monatliche Pauschale vorgesehen. Um die Höhe dieser Pauschale geht es in der aktuellen Verhandlung zwischen Leistungserbringerverbänden und dem GKV-SV, die letztendlich daran scheiterte, weil der GKV-SV sehr zurückhaltend finanzieren wollte, was bei größeren Trägern erhebliche Mehrkosten verursacht.

Die Verhandlungen sind gescheitert, aber was passiert jetzt?

Nun heißt es leider noch etwas gedulden. Durch eine Ausfertigung des Digitalisierungsgesetzes wird sich ergeben, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), im Fall von gescheiterten Verhandlungen, die TI-Finanzierung durch eine Festlegung ersetzen kann.

Ich bin bereits an die TI angeschlossen, was bedeutet das für mich?

Frühestens Ende Juni können Sie wieder eine Zahlung erwarten. Das Scheitern der Finanzierungsvereinbarungen ist der abhängige Punkt für die Erstattung der laufenden Kosten.

Sollte ich aktuell einen TI-Auftrag bei Anbietern erteilen?

Wir möchten Kund:innen und interessierte Pflegeeinrichtungen vor dem Risiko schützen, auf entstandenen Kosten sitzen zu bleiben. Hierzu haben wir schon in mehreren Webinaren aufgeklärt und werden dies auch weiter tun. Als Softwareanbieter, der im Interesse der Pflege handelt, werden wir erst nach Veröffentlichung der zukünftigen Förderbedingungen, ein verbindliches Angebot für die Implementierung von TI in Pflegeeinrichtungen herausgeben – auch um die Verhandlung durch Vorwegnahme von Konditionen nicht zu beeinflussen.