1.  AOK Studie zu digitalen Gesundheitsanwendungen

Die AOK hat Ergebnisse einer Befragung zu digitalen Gesundheitsanwendungen veröffentlicht. Zu den Befragten gehörten AOK-Versicherte, die bereits eine App auf Rezept erhalten haben. Als Hintergrundinfo: besagte Apps wurden vor zwei Jahren in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen. Aus der Studie geht hervor, dass diese zwar insgesamt positiv bewertet werden, etwa die Hälfte der Nutzer:innen sie aber für verzichtbar hält. 58% der Befragten sehen die App-Nutzung als sinnvolle Ergänzung zur Therapie, und dabei gefällt ihnen am besten, dass sie ihre Behandlung via App zeitlich flexibel einteilen können. Jedoch gaben nur 26% an, dass die digitalen Anwendungen unverzichtbar seien und nur 38% würden sie Personen mit der gleichen Erkrankung weiterempfehlen. Außerdem hatten ein Fünftel der Befragten Probleme bei der Umsetzung und 15% empfanden die Inhalte als unpassend für ihre Therapie. Carola Reimann, AOK Vorständin sieht Verbesserungspotenzial bei der Integration in die Behandlung. Die Studie würde zeigen, dass digitale Anwendungen oft nicht den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Außerdem müsse die Nutzung strukturierter mit dem Behandlungsteam koordiniert werden.

Quelle:aok-bv.de

2. Neue Debatte über Gesetzte zur Organspende

Letzte Woche berichteten wir über rückläufige Zahlen bei der Blutspende. Nun wird deutlich, dass es auch bei Organspenden in Deutschland deutliche Rückgänge gibt. Karl Lauterbach sagte dazu: „Das geltende Gesetz ist gescheitert.“ Denn viele Menschen seien bereit zu spenden, dokumentierten dies aber nicht. Daher müsse über ein neues Gesetz mit einer Widerspruchslösung diskutiert werden. Das bedeutet, dass jeder Mensch automatisch als Spender:in in Frage kommt, solange er oder sie nicht widerspricht. Bisher gilt, dass Organspenden nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind und Aufklärungskampagnen sollten dafür sorgen, dass sich mehr Menschen als Spender:in registrieren. Klaus Holetschek von der CSU und Manne Lucha von den Grünen begrüßen eine Organspende-Reform und somit die Widerspruchslösung. Doch es gibt auch Gegenstimmen aus der Politik, vor allem von jenen, die das derzeitige Gesetz auf den Weg gebracht haben. Das Gesetz sei nicht gescheitert, sondern die Umsetzung der Aufklärungsarbeit, heißt es aus besagten Kreisen.

Quelle:aerzteblatt.de

3. Abschaffung der Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen gefordert

Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, hat sich für eine Ende der gesetzlichen Maskenpflicht im Gesundheitswesen ausgesprochen. Diese sei mittlerweile hinfällig, da nicht jede Einrichtung mit Hochrisikopatienten zu tun hätte, sagte er der Welt. Seiner Meinung nach sollten Einrichtungen selber über das Tragen einer Maske entscheiden können, basierend auf den Empfehlungen des Robert-Koch Instituts. Zum 2. Februar hatte Lauterbach das Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr angekündigt. Ab dann gilt sie nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Es bleibt noch abzuwarten, ob sich dies eventuell ändert. 

Quelle:krankenkassen.de
Quelle: aerzteblatt.de

4. Wechsel an der Spitze des Robert Koch-Instituts

Letzte Woche wurde offiziell bekannt, dass Lothar Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts, sein Amt zum 1. April auf eigenen Wunsch niederlegen wird. Er möchte sich neuen Aufgaben in Forschung und Lehre widmen. Wieler war seit März 2015 an der Spitze des Instituts und habe laut Bundesgesundheitsministerium maßgeblich zur Modernisierung im Bereich der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung beigetragen. In einer Rede erklärte Wieler es sei ein Privileg gewesen, während der Corona Krise an exponierter Position zusammen mit einem motivierten Team aus hervorragenden Expert:innen zu arbeiten. Er danke allen Mitarbeiter:innen des Instituts und der Gesundheitsministerien für die Zusammenarbeit. Auch Karl Lauterbach äußerte sich und sagte, Deutschland wäre ohne Professor Wieler deutlich schlechter durch die Pandemie gekommen. 

Quelle:bundesgesundheitsministerium.de

5. DBfK feiert Verbandsjubiläum und stellt politische Forderungen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, kurz DBfK, feierte am 11. Januar 50-jähriges Jubiläum und wir sagen Glückwunsch! Vor 120 Jahren gründete die Krankenschwester Agnes Karll die Vorgängerorganisation aus der vor 50 Jahren der DBfK entstand. Aus diesem Anlass verkündete Präsidentin Christel Bienstein acht konkrete Forderung an die Pflegepolitik. Diese umfassen unter anderem Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, die Einführung der Community Health Nurse und die Stärkung der pflegewissenschaftlichen Studiengänge sowie erhöhte Handlungsautonomie der Pflege. Bienstein sieht die von Lauterbach angekündigten Reformen als gute Möglichkeiten in der Pflege weiterzukommen und den Forderungen des DBfKs gerecht zu werden. Das Jahr 2023 sei äußerst bedeutsam, um die gesundheitliche Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern. 

Quelle:dbfk.de

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